16.09.2015 - 8 Baulinien-Aufhebungsverfahren Nr. 83 B Aufhebun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 16.09.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2.1 Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.
2.2 Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:
a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,
b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,
c) der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung, die Aufhebung des Baulinienplanes Nr. 83 B vom 15.04.2015, bestehend aus Aufhebungsplan vom 15.04.2015 sowie Begründung vom 15.04.2015 als Satzung.
Anlagen zur Vorlage
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