13.11.2014 - 1 Familienbeirat der Stadt Bamberg: Abberufung u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Familiensenates
- Gremium:
- Familien- und Integrationssenat
- Datum:
- Do., 13.11.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 52 Amt für Inklusion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag unter I.1 Kenntnis.
- Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat folgende stimmberechtigte Mitglieder des Familienbeirates von ihren ehrenamtlichen Aufgaben zu entbinden und diese abzuberufen:
- Frau Weßelmann-Weingärtner (Verbandsvertreterin für den Sozialdienst katholischer Frauen e.V.)
- Frau Patricia Schneider (Verbandsvertreterin für das Mütterzentrum Känguruh e.V. und für den Arbeitskreis Allein Erziehen Bamberg)
- Frau Irmi Wördehoff (Bürgervertreterin)
- Frau Margarete Schöll (Ersatzkandidatin für die Gruppe der Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter).
- Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat für die noch verbleibende Amtszeit Herrn Frank Reichelt für den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. als stimmberechtigtes Mitglied in den Familienbeirat zu entsenden.
- Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag unter I.2. Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung folgender Änderungssatzung der Satzung des Familienbeirates:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Familienbeirat der Stadt Bamberg (Familienbeiratssatzung)
Vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S.366) folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über den Familienbeirat der Stadt Bamberg vom 17. Mai 2013 (Rathausjournal Nr.11/2013– Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 17.Mai 2013) wird wie folgt geändert:
- In § 5 wird der bisherige Absatz 5 wie folgt neu gefasst:
„(5) „Steht/Stehen bei vorzeitigem Ausscheiden eines oder mehrerer Bürgervertreter/-innen und/ oder beider Wirtschaftsvertreter/-innen kein oder nicht genügend Ersatzkandidaten/-innen zur Verfügung, so kann der amtierende Familienbeirat dem Stadtrat nach dem in § 5 Absatz 3 Satz 2 bis 5 vorgesehenen Verfahren Bürgervertreter/-innen und / oder Wirtschaftsvertreter/-innen zur Nachbesetzung sowie zusätzliche Ersatzkandidaten/- innen vorschlagen. „Das Nachbesetzungsverfahren ist durchzuführen, wenn mehr als ein Drittel der Bürgervertreterplätze unbesetzt bliebe und die noch verbleibende Amtszeit des Familienbeirats mehr als acht Monate beträgt. Ausscheidende Beiratsmitglieder sind von der Abstimmung über die Nachbesetzungsmöglichkeit sowie über die Vorschläge ausgeschlossen.“
- Bisheriger Absatz 5 in § 5 wird neuer Absatz 6 und bisheriger Absatz 6 in § 5 wird neuer Absatz 7.
§ 2
Diese Satzung tritt am 05.12.2014 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
OBERBÜRGERMEISTER
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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