14.12.2016 - 47 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 47
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 14.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 219.662.500 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 38.793.500 | €. |
(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 33.013.000 | € |
und in den Aufwendungen mit | 34.011.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 22.613.000 | €. |
(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 2.192.600€ |
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und in den Aufwendungen mit | 2.493.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.625.000 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 2.793.000 € und
b) auf den Bereich Konversion 4.832.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird auf 8.236.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 21.677.512 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 16.259.176 € und
b) auf den Bereich Konversion 5.418.336 €.
(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird auf 10.095.000 € festgesetzt.
(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 36.000.000 € festgesetzt.
(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird auf 5.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister