13.12.2017 - 47 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 47
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 13.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 233.388.500 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 67.695.500 | €. |
(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 33.222.000 | € |
und in den Aufwendungen mit | 34.252.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 27.294.000 | €. |
(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 2.152.600 | € |
und in den Aufwendungen mit | 2.453.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 18.968.336 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 2.750.000 € und
b) auf den Bereich Konversion 16.218.336 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 10.769.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 37.493.406 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 20.493.406 € und
b) auf den Bereich Konversion 17.000.000 €.
(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 12.655.000 € festgesetzt.
(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.800.000 € festgesetzt.
(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister