25.09.2018 - 6 Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 25.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung und der Empfehlung des Bau-und Werkssenats Kenntnis.
2.Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung wie folgt zu beschließen:
2.1.Der Stadtrat nimmt die Empfehlungen des Bau-und Werksenats sowie des Finanzsenats zur Kenntnis und beschließt für alle Vergaben, die bisher unter den sachlichen Anwendungsbereich der VOL/A bzw. der VOF fielen, ab sofort die Unterschwellenvergabeverordnung anzuwenden.
2.2.Der Stadtrat empfiehlt auch allen Tochtergesellschaften und Beteiligungen diese Regelung weitestmöglich zu übernehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,6 MB
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249,8 kB
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