02.12.2020 - 29 Haushaltsberatungen 2021 Vollzug des Verwaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 29
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung des Finanzsenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2021 - Verwaltungshaushalt - zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der
Hauptgruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) sowie der
Gruppen 73 - 79 (Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe)
grundsätzlich wie folgt freigegeben:
zum 01.01.2021 in Höhe von 25 %
zum 01.04.2021 in Höhe von 50 %
zum 01.07.2021 in Höhe von 75 %
zum 01.10.2021 in Höhe von 100 %
Die Haushaltsansätze der rein freiwilligen Leistungen der Hauptgruppen 5 und 6 (vgl. Beilage 2 zu VO/2020/3564-20) werden grundsätzlich bis zum 30.09.2021 gesperrt.
2. Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der
Gruppe 51 (Unterhalt des sonst. unbeweglichen Vermögens)
Gruppe 52 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände)
Gruppe 56 (besondere Aufwendungen für Bedienstete) sowie die
Untergruppe 630 (Planungs- und Projektkosten, Öffentlichkeitsarbeit, allg. Sachaufwand)
wie folgt freigegeben:
zum 01.01.2021 in Höhe von 20 %
zum 01.04.2021 in Höhe von 40 %
zum 01.07.2021 in Höhe von 65 %
zum 01.10.2021 in Höhe von 90 %
Die Haushaltsansätze für Fortbildungen (BR 110) werden wie folgt freigegeben:
zum 01.01.2021 in Höhe von 75 %
zum 01.10.2021 in Höhe von 90 %
Die 10-%-igen Restbeträge der betroffenen Planansätze bleiben dauerhaft gesperrt und werden zur Stärkung der Überschusszuführung aus dem Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Rahmen der Jahresrechnung 2021 eingezogen.
3. Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze für Dienstreisen (BR 913) wie folgt freigegeben:
zum 01.01.2021 in Höhe von 75 %
zum 01.10.2021 in Höhe von 100 %
4. Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten generell nicht …
soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten sind,
für Ansätze, die im Haushaltsplan als Pflichtleistung („PFL“) gekennzeichnet sind sowie
für Ansätze, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.
5. Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten grundsätzlich nicht für folgende Haushaltsstellen:
Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)
Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)
Gr. 5550 (Kfz-Versicherung)
Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)
Gr. 6369 (Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsentgelte)
Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge, Versicherungen)
Gr. 6553 (Bilanzierungskosten; Anordnungsbefugnis: Amt 200)
Gr. 661 (Mitgliedsbeiträge)
Budgetring 400 (Gastschülerbeiträge - Gr. 6720)
Gr. 679 (Innere Verrechnungen)
Gr. 68 (kalkulatorische Kosten)
Budgetring 180, 181, 182 - Bauunterhalt sowie Wartungen und Prüfungen von Anlagen (Amt 23)
Schulbudgets der Grund- und Hauptschulen (BR 301-313)
Schulbudgets der weiterführenden Schulen (BR 101, 133, 137)
Budget Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg (BR 201)
Budgets der vollbudgetierten Einrichtungen: Musikschule, Museum, E.T.A.-Hoffmann-Theater, Volkshochschule, Tourismus & Kongress Service (BR 144, 147, 160, 167, 410)
Budget Konzert- und Kongresshalle (BR 846)
Budgetring 095 (s. UA 2150 - Grund- und Hauptschulen, Anordnungsbefugnis: Amt 491)
Budgetring 290 - Veterinäramt
Budgetring 383 - Klima- und Energieagentur
Budgetring 515 - Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfe/Familienhebammen
Budgetring 855 - Stadtwald
folgende Einzelhaushaltsstellen:
00000.63000 „Durchführung von Jungbürgerfeiern und Bürgerversammlungen“ (Amt 10)
00010.66000 „Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters“
00100.63010 „Aufwendungsersatz für Fraktionen“ (Amt 10)
00200.61410 „Kosten Neujahrsempfang“ (Amt 200)
02000.65040 „Sachaufwand für Kuvertiermaschine“ (Amt 10)
02010.65310 „Kosten Rathaus Journal“ (Amt 13)
02000.65820 „Kranzspenden, Kosten für Nachrufe“ (Amt 10)
02200.63020 „Ehrengeschenke für Dienstjubilare“ (Amt 11)
02300.65500 „Prozesskosten und Rechtsberatung“ (Referat 1)
05100.65020 „Statistische Übersichten und Berichte“ (Amt 15)
05200.630x0 „Kosten für Wahlen“ (Amt 30)
05200.632x0 „Kosten für Volks- und Bürgerentscheide“ (Amt 30)
06000.52080 „Wartungsvertrag für IT“ (Amt 12)
06100.65020 „Zeitschriften (einschl. Online-Lizenzen)“ (FB 6A)
08200.56200 „Ausbildung des Personals einschl. Reisekosten“ (Amt 11)
08300.56100 „Aufwand für Jobticket“ (PR)
11400.63610 „EDV-Kosten an Dritte“ (Amt 30)
11400.67010 „Beschaffung von Personalausweisen, Reisepässen u.a.“ (Amt 30)
11500.63000 „Kosten eines Ausfluges für Schülerlotsen“ (Amt 31)
20000.60260 „Sonstiger Schulaufwand“ (Amt 491)
2xx00.57510 „Aufwand für Unterrichtswege“ (Amt 491)
29000.639x0 „Schülerbeförderung - gesetzliche Kostenfreiheit“ (Amt 491)
29500.59000 „Lehr- und Unterrichtsmittel“ (Amt 491)
29550.60300 „Aufwand der schulpsychologischen Beratungsstellen“ (Amt 491)
29580.59000 „Lehr- und Unterrichtsmittel“ (Amt 491)
30000.63040 „Kosten für Veranstaltungskalender“ (Amt 45)
30010.63010 „Verleihung des C.C. Buchner-Preises“ (Amt 45)
36000.63030 „Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke“ (Amt 231)
36500.50980 „Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen“ (Amt 62)
40700.63040 „Sachaufwand für den Familienpass Däumling“ (Ref. 5)
47020.52050 „Unterhaltung und Ergänzung des Inventars inkl. EDV-Ausstattung (gem. Vertrag)“ (Amt 51)
50000.63000 „Seuchenpolizeiliche Maßnahmen“ (Amt 30)
61300.63010 „Gutachterkosten für baurechtliche Maßnahmen“ (Amt 62)
68000.51320 „Unterhaltslast Parkplatz Arena“ (Amt 200)
79150.63040 „Aufwendungen für Regionalmanagement Bamberg-Forchheim WiR (Amt 80)
88300.51900 „Unterhalt und Kultivierung von Grundstücken“ (Amt 231)
6. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz als den in Ziffer 1 und Ziffer 2 genannten Prozentsätzen oder auch vollständig freizugeben.