12.12.2012 - 43 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 43
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 12.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 174.810.000 | |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 28.500.000 | . |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 34.344.500 | |
und in den Aufwendungen mit |
34.832.900 |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 44.179.500 | . |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 2.210.600 | |
und in den Aufwendungen mit |
2.511.000 |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | . |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.533.300 festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg wird auf 13.221.500 festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.245.000 festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg wird auf 10.735.000 festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000.000 festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg wird auf 5.000.000 festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister