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ALLRIS - Auszug

23.09.2014 - 8 Vollzug der Kommunalhaushaltsverordnung - Kamer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

 

 

 

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

              Im Vollzug des Art. 8 KAG und des § 12 KommHV-K ist der Berechnung einer angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals für kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe der Stadt Bamberg ab dem 01.01.2015 ein Zinssatz von 4,1 v. H. zugrundezulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: