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ALLRIS - Auszug

24.09.2014 - 5 Resolution der Stadt Bamberg für Freihandelsabk...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

 

 

1.              Der Stadtrat beschließt eine Resolution mit folgendem Inhalt:

             

              "'Hände weg vom Recht auf kommunale Selbstverwaltung und                                                         kommunale Daseinsvorsoge'

 

„Die Stadt Bamberg betont die hohe Bedeutung der in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union durch Grundgesetz, Verträge und Grundrechtecharta gewährleisteten Grundrechte, Prinzipien und Zuständigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die demokratische Legitimation des Gesetzgebers, die Rechtsstaatlichkeit einschließlich einer am Verfassungsmaßstab ausgerichteten richterlichen Kontrolle und Unabhängigkeit, die Einheit der Rechtsordnung sowie die Subsidiarität. Ihre Beachtung und Umsetzung auf allen Rechtssetzungsebenen garantiert das in der europäischen Union erreichte hohe Niveau des Gesundheits-, Verbraucher-, Umwelt- und Datenschutzes sowie der sozialen Standards. Die Stadt Bamberg lehnt Bestrebungen ab, die diese qualitativ hohen Standards auszuhöhlen drohen bzw. sie unwägbaren Risiken aussetzen oder die Gefahr einer wenige Teilnehmer bevorzugenden Parallelrechtsordnung bergen.

 

Der Stadtrat appelliert an die EU-Kommission, das Europäische Parlament, die Bundesregierung, den Bundestag sowie die kommunalen Spitzenverbände,

 

-              sich unter Nutzung aller jeweils zulässigen Möglichkeiten gegen die Aufnahme von Investitionsschutz-, Schiedsgerichts- und Meistbegünstigungsklauseln in Freihandelsabkommen, in der bisher angedachten Form, insbesondere CETA, TTIP und TiSA, einzusetzen,

-              unter Einsatz aller jeweils zulässigen Möglichkeiten für die Teilnahme mindestens eines Vertreters oder einer Vertreterin der deutschen Kommunen an den Verhandlungen von völkerrechtlichen Abkommen, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf kommunale Belange entfalten können, einzutreten,

-              unter Beachtung der jeweiligen Kompetenzen sicherzustellen, dass von demokratisch legitimierten Organen der zuständigen Rechtssetzungsebenen festgelegte Schutzstandards weder durch unmittelbare noch durch mittelbare Auswirkungen künftiger völkerrechtlicher Abkommen gefährdet werden; hierzu bedarf es insbesondere formeller Verfahren, die eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen, ggf. über ihre Spitzenverbände, gewährleisten und ihnen rechtzeitig vor der Abstimmung über diese Abkommen Gelegenheit zur Stellungnahme zum konkret ausgehandelten Vertragsinhalt geben."

 

2.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 9. Juli 2014 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:         41             

Nein- Stimmen:        1             

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Anlagen zur Vorlage