10.12.2014 - 45 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 45
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 10.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 190.743.000 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 27.092.000 | €. |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 32.694.000 | € |
und in den Aufwendungen mit | 32.681.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 25.797.000 | €. |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 2.196.300€ |
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und in den Aufwendungen mit | 2.496.700 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.668.000 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 2.851.000 € und
b) auf den Bereich Konversion 1.817.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 7.268.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 12.842.200 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 15.094.000 € festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 31.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.400.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister