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Inhalt
ALLRIS - Auszug

15.12.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 429 "Gewerbepark Geisfelder S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Leitender Verwaltungsdirektor Lang

              Herr Meier, Büro Höhnen & Partner

              Frau Dr. Bugla, Büro HABITAT

 

 

Stadtratsmitglied Sowa (GAL) und Stadtratsmitglied Tscherner (BBB) stellen folgenden Antrag:

 

"Die Angelegenheit wird in die zweite Lesung verwiesen."

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      4

Nein-Stimmen:  9

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

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Beschluss

1.              Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.              Der Konversionssenat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB vom 18.03.2014 für den ursprünglichen Geltungsbereich.

 

3.              Der Konversionssenat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes für das im Bebauungsplan-Konzept Nr. 429 vom 15.12.2015 abgegrenzte Gebiet.

 

4.              Der Konversionssenat billigt das Bebauungsplan-Konzept Nr. 429 vom 15.12.2015.

 

5.              Der Konversionssenat beauftragt die Veraltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines dreiwöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

 

6.              Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

7.              Der Antrag der GAL Nr. 2015-61 vom 23.03.2015 zum Naturschutz auf dem Konversionsgelände (Schießplatz/MUNA) ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:      10

Nein- Stimmen:     3

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Anlagen zur Vorlage