15.12.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 429 "Gewerbepark Geisfelder S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Konversionssenates
- Gremium:
- Konversions- und Sicherheitssenat
- Datum:
- Di., 15.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 15 Amt für strategische Entwicklung und Konversion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Vortrag: Leitender Verwaltungsdirektor Lang
Herr Meier, Büro Höhnen & Partner
Frau Dr. Bugla, Büro HABITAT
Stadtratsmitglied Sowa (GAL) und Stadtratsmitglied Tscherner (BBB) stellen folgenden Antrag:
"Die Angelegenheit wird in die zweite Lesung verwiesen."
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 9
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beschluss
1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Konversionssenat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB vom 18.03.2014 für den ursprünglichen Geltungsbereich.
3. Der Konversionssenat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes für das im Bebauungsplan-Konzept Nr. 429 vom 15.12.2015 abgegrenzte Gebiet.
4. Der Konversionssenat billigt das Bebauungsplan-Konzept Nr. 429 vom 15.12.2015.
5. Der Konversionssenat beauftragt die Veraltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines dreiwöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.
6. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.
7. Der Antrag der GAL Nr. 2015-61 vom 23.03.2015 zum Naturschutz auf dem Konversionsgelände (Schießplatz/MUNA) ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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140,1 kB
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