"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

04.05.2016 - 5 Baulinien-Aufhebungsverfahren Nr. 4 A Aufhebung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag:              Oberbürgermeister Starke

 

Reduzieren

Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Baulinienplan Nr. 4 A

 

3.              Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung für das Baulinien-Aufhebungsverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.              Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung für das Baulinien-Aufhebungsverfahren die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage