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ALLRIS - Auszug

26.07.2016 - 4 Vollzug der Kommunalhaushaltsverordnung - Kamer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

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Beschluss

 

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 Im Vollzug des Art. 8 KAG und des § 12 KommHV-K ist der Berechnung einer angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals für kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe der Stadt Bamberg ab dem 01.01.2017 ein Zinssatz von 3,5 v. H. zugrundezulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig