25.08.2016 - 3 Zustimmungsverfahren gemäß § 37 Abs. 2 BauGB: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Feriensenates
- Gremium:
- Feriensenat 2014
- Datum:
- Do., 25.08.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
1.Der Feriensenat erhebt gegen den Antrag auf Zustimmung des Bundes gem.
§ 37 Abs. 2 BauGB vorbehaltlich der Erstellung eines Konzeptes zur
Bewältigung des durch das 6. BPOLAFZ temporär sowie dauerhaft ausgelösten
Verkehrsaufkommens keine Einwendungen.
2.Eine erneute Planvorlage für ein erneutes Kenntnisgabeverfahren ist durch das Staatliche Bauamt bezüglich des dauerhaften Nutzungskonzeptes des 6. BPOLAFZ vorzulegen. Hierbei sind etwaige Neubauten ebenso zu berücksichtigen wie Abrissmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
3. Die temporäre Nutzungsdauer der Teilfläche innerhalb der Lagarde-Kaserne durch die Bundespolizei ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die BImA und die Bundespolizei haben alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, diesen Grundstücksteil zum Zwecke des Ankaufes und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch die Stadt Bamberg frei zu räumen. Dabei hat weiterhin die Regel einer Erstankaufsoption für ehemalige militärische Liegenschaften durch die Stadt Bamberg rechtliche Relevanz.
4.Es wird jedoch angeregt, die Hauptwache an der Zollnerstraße sowie die zugehörigen Zaunanlagen soweit nach Osten (hinter die Föhrensiedlung) zu versetzen, dass eine Öffnung der Föhrensiedlung zur Zollnerstraße mit entsprechenden Erschließungsmaßnahmen ermöglicht wird.
5.Die bestehenden Wohngebäude des Lindenangers sind zeitnah durch die Bundespolizei freizuräumen und dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.