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ALLRIS - Auszug

14.09.2016 - 7 Baulinien-Aufhebungsverfahren Nr. 4 A Aufhebung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Burr, Amtsleiter Stadtplanungsamt

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.1Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

2.2Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände erheben.

3.Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 <http://vmallris1/ai/si010_j.asp?YY=1998&MM=08&DD=22> (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 <http://vmallris1/ai/si010_j.asp?YY=2004&MM=09&DD=23> (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c) der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 <http://vmallris1/ai/si010_j.asp?YY=2007&MM=08&DD=14> (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

die Aufhebung des Baulinienplanes Nr. 4 A, bestehend aus Aufhebungsplan vom 04.05.2016 <http://vmallris1/ai/si010_j.asp?YY=2016&MM=05&DD=04> sowie Begründung vom 04.05.2016 <http://vmallris1/ai/si010_j.asp?YY=2016&MM=05&DD=04> als Satzung.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage