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ALLRIS - Auszug

27.01.2010 - 3 Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Geb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

              Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung)

 

              Aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 

              Die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung) vom 29.07.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2004 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 14.08.2003 Nr. 17) wird aufgehoben.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

              Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.

 

              Bamberg,

              STADT BAMBERG

 

 

 

              Andreas Starke

              Oberbürgermeister