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Inhalt
ALLRIS - Auszug

05.10.2016 - 3 Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet "St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Burr, Amtsleiter Stadtplanungsamt

Herr Schäfer, Büro "transform"

 

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Beschluss

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis. Vor der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen sind diese im jeweiligen Fachsenat zu behandeln.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Stadtrat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beschließt:

 

SATZUNG

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

 

Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung

“St-Getreu-Straße”. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb

der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 02.12.2015 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil

dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst

und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf

diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§ 2 Verfahren

 

Die Sanierungsmaßnahme wird im einfachen Verfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten

Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.

 

§ 3 Sanierungsziele und Rahmenplan

 

Die Durchführung der Inhalte des städtebaulichen Rahmenplanes “St-Getreu-Straße” ist Ziel der Sanierung. Die Sanierungsziele werden gebilligt. Rahmenplan und Sanierungsziele sind im Verlauf der

Sanierung fortzuschreiben und zu präzisieren.

 

§ 4 Genehmigungsverfahren

 

Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird festgesetzt.

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Rathausjournal (Amtsblatt)

der Stadt Bamberg rechtsverbindlich.“

 

Hinweis:

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass

 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten

Verfahrens- und Formvorschriften,

 

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung

schriftlich gegenüber der Stadt Bamberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden

Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

3. Der Stadtrat beschließt:

für genehmigungspflichtige Vorhaben nach § 144 BauGB im Sanierungsgebiet „AX“ – “St-Getreu-Straße” allgemein die Genehmigung für folgende Fälle zu erteilen:

• Vorhaben nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB

• Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB

• Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 BauGB

• Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 4 BauGB

• Aufschüttungen und Abgrabungen

• Werbeanlagen

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage