05.10.2016 - 3 Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet "St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 05.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Bau- und Werksenat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis. Vor der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen sind diese im jeweiligen Fachsenat zu behandeln.
2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Stadtrat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt:
SATZUNG
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung
“St-Getreu-Straße”. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb
der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 02.12.2015 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil
dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst
und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf
diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im einfachen Verfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten
Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.
§ 3 Sanierungsziele und Rahmenplan
Die Durchführung der Inhalte des städtebaulichen Rahmenplanes “St-Getreu-Straße” ist Ziel der Sanierung. Die Sanierungsziele werden gebilligt. Rahmenplan und Sanierungsziele sind im Verlauf der
Sanierung fortzuschreiben und zu präzisieren.
§ 4 Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird festgesetzt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Rathausjournal (Amtsblatt)
der Stadt Bamberg rechtsverbindlich.“
Hinweis:
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung
schriftlich gegenüber der Stadt Bamberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
3. Der Stadtrat beschließt:
für genehmigungspflichtige Vorhaben nach § 144 BauGB im Sanierungsgebiet „AX“ – “St-Getreu-Straße” allgemein die Genehmigung für folgende Fälle zu erteilen:
• Vorhaben nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB
• Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB
• Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 BauGB
• Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 4 BauGB
• Aufschüttungen und Abgrabungen
• Werbeanlagen
Anlagen zur Vorlage
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