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ALLRIS - Auszug

25.10.2016 - 4 Marktrecht - Satzung zur Änderung der Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

1. Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Bamberg die nachfolgende Satzung zu beschließen:

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2016 (GVBl. S. 36), folgende Satzung:

 

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung) vom 7. Dezember 2011 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 23.12.2011 Nr.26), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2015 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 15.01.2016 Nr.1/2), wird wie folgt geändert:

 

Anlage 1 zur Marktgebührensatzung (Marktgebührenübersicht) erhält folgende neue Fassung:

 

1. Großmarkt und Wochenmarkt

Nettogebühren in Euro

ab 01.01.2017 bis 31.12.2017

a)

Großmarktplätze (Jahresplätze) pro Jahr und angefangene 3-m-Front

434,15 €

b)

Großmarktplätze (unständige Plätze) pro Tag und Fahrzeug

 

 

aa) Händler

7,65 €

 

bb) Erzeuger

4,59 €

c)

Großmarktplätze (unständige Plätze) für Junggeflügel pro Tag und angefangener 3-m-Front

9,16 €

d)

Wochenmarktplätze (Jahresplätze) pro Jahr, angefangener 3-m-Front und 3 m Tiefe

 

 

für Erzeuger

433,74 €

 

für Blumenstände

539,69 €

 

für Obst und Gemüse

812,83 €

 

für Fische

433,74 €

 

Wochenmarktplätze (Jahresplätze - Eckplätze in Richtung Hauptwachstraße) pro Jahr und angefangener 3-m-Front für Obst und Gemüse

812,83 €

 

Aufstellung von Verkaufswagen pro Frontmeter

223,88 €

e)

Wochenmarktplätze (unständige Plätze) pro Frontmeter

3,05 €

f)

Verkaufsgeschäfte (-stände) im Sinne des § 68 a Gewerbeordnung (GewO), bei denen alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden pro Frontmeter

786,91 €

2. Frühjahrs-, Herbst und Weihnachtsmarkt

a)

Frühjahrs- und Herbstmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

13,00 €

b)

Weihnachtsmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

38,97 €

 

Imbissstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

108,69 €

 

Glühweinstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

135,80 €

c)

Christbaummarkt pro angefangenem qm und Dauer des Marktes

2,05 €

3. Mittefastenmarkt

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

6,20 €

4. Allerheiligen-Blumenmarkt

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

6,05 €

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage