24.02.2010 - 6 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Ersatz-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 24.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Stadtrat
beschließt folgende Satzung:
Aufgrund des Art. 23
der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der
zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt
Bamberg in seiner Sitzung vom 24.02.2010 folgende:
„SATZUNG
über die Aufhebung der förmlichen Festlegung
des Ersatz- und Ergänzungsgebietes
„BA“ – „Siechenstraße 11 und
13“
§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes
Das aufzuhebende
Ersatz- und Ergänzungsgebiet ergibt sich aus dem beigefügten Plan des
Stadtplanungsamtes vom 24.11.2009. Es besteht aus dem Grundstück Flurnummer
1051 der Gemarkung Bamberg.
Die förmliche
Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ mit der
Bezeichnung „Siechenstraße 11 und 13“ wird hiermit aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal der Stadt Bamberg in
Kraft.
Mit Inkrafttreten der
Satzung wird die vom Stadtrat am 31.07.2002 beschlossene Satzung über die
förmliche Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ -
„Siechenstraße 11 und 13“, veröffentlicht im Amtsblatt (Rathaus
Journal) der Stadt Bamberg Nr. 17/18 vom 09./23.08.2002 gegenstandslos.“