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ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 5 Bebauungsplanverfahren Nr. 124 F für das Gebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Burr, Leiter Stadtplanungsamt

 

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Beschluss

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 F für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 06.12.2016 abgegrenzte Gebiet.

 

3.Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,  i.V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern i.d.F.d.Bek. vom 22.08.1998 (GVBL.S.796), in der zuletzt geänderten Fassung, folgende Veränderungssperre als Satzung:

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 06.12.2016).

 

§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

 

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB, Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

4.Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.11.2016 und der BA-Stadtratsfraktion vom 09.11.2016 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:10

Nein- Stimmen:2

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Anlagen zur Vorlage