07.12.2016 - 7 Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017 bleiben die in den Vermögenshaushalten ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93 - 96 und 98) gesperrt.
2.Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind
a)die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2016 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2016 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungsbescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen;
b)die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Haushaltsansätze;
c)die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;
d)Haushaltsansätze, die der Erfüllung des Stiftungszweckes dienen;
e)die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.