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ALLRIS - Auszug

21.06.2017 - 7 Hinterer Graben - Kanal- und Straßenbau

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beauftragt den EBB, die Ausführungsplanung Mischwasserkanal zu beauftragen und für den Wirtschaftsplan 2018 Mittel für den Kanalbau Hinterer Graben anzumelden.

3.Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

Für die Ausführungsplanung der Straßenbaumaßnahme wird im Haushalt 2017 außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung  i. H. v. 65.000 €  auf HSt. 63000.95790 „Hinterer Graben“ bereitgestellt. Deckung erfolgt durch Einzug eines Teilbetrags der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 60000.94990 „Globalbetrag Investitionsmaßnahmen“.

4.Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ausführung der Straßenbaumaßnahme für die künftige Haushaltsaufstellung anzumelden.

5.Der Bau- und Werksenat beschließt, die aktuelle Baustellenzufahrt auch nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen auf dem Schulgelände nicht zurückzubauen.

6.Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, mit den Schulleitungen, den Anliegern und dem Zweckverband Gymnasien Gespräche im Sinne der Sitzungsvorlage zu führen und erneut im Bau- und Werksenat zu berichten.

7.Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.10.2016 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:3

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Anlagen zur Vorlage