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ALLRIS - Auszug

12.07.2017 - 6 Ferienwohnungen - Genehmigungen und Zweckentfre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Hinterstein

Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung die sanierungsrechtlichen Möglichkeiten für eine restriktive Haltung gegenüber Ferienwohnungsanträgen in Sanierungsgebieten zu nutzen.

 

3.Die Verwaltung prüft und berichtet in einer Sitzung noch in diesem Jahr, ob für das Gebiet des Weltkulturerbes oder Teilbereiche ein einfacher Bebauungsplan zur Verhinderung               unerwünschter städtebaulicher Missstände mit dem Ziel aufgestellt werden kann, die               Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen auszuschließen oder alternativ zumindest zu               begrenzen.

 

4.Ausnahmen für Ferienwohnungen werden im WA und in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung einem allgemeinen Wohngebiet entsprechend nur noch zugelassen, wenn der Anteil der               Ferienwohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen 5 % nicht überschreitet und die sonstigen               öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet sind.

 

5.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion (Nr. 2016-10) vom 03.02.2016 und der Antrag der BA-Stadtratsfraktion (Nr. 2016-82) vom 06.05.2016 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Die neuen Ziffern 3 und 4 ergehen auf Antrag von Stadtratsmitglied Lauer.

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Anlagen zur Vorlage