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ALLRIS - Auszug

20.09.2017 - 4 Bebauungsplanverfahren Nr. 334 B für das Gebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Burr, Leiter Stadtplanungsamt

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V. mit dem Artikel 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung, die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet südlich des Mannlehenweges zwischen Schildstraße und Kloster-Langheim-Straße:

 

§ 1 Verlängerung

Die am 23.10.2015 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 334 B für das Gebiet südlich des Mannlehenweges zwischen Schildstraße und Kloster-Langheim-Straße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr bis zum 22.10.2018  verlängert.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 20.09.2017).

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

§ 4 Inkrafttreten

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 23.10.2017 in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage