20.09.2017 - 4 Bebauungsplanverfahren Nr. 334 B für das Gebiet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 20.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2.Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V. mit dem Artikel 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung, die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet südlich des Mannlehenweges zwischen Schildstraße und Kloster-Langheim-Straße:
§ 1 Verlängerung
Die am 23.10.2015 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 334 B für das Gebiet südlich des Mannlehenweges zwischen Schildstraße und Kloster-Langheim-Straße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr bis zum 22.10.2018 verlängert.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 20.09.2017).
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 4 Inkrafttreten
Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 23.10.2017 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,7 kB
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