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ALLRIS - Auszug

23.09.2008 - 6 Vollzug der Kommunalhaushaltsverordnung und des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:     Verwaltungsrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Im Vollzug des Art. 8 KAG und des § 12 KommHV ist der Berechnung einer angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals für kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe der Stadt Bamberg ab 01.01.2009 ein Zinssatz von 5,6 v.H. zugrundezulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig: