06.12.2017 - 26 Haushaltsberatungen 2018 Vollzug des Verwaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - im Haushaltsjahr 2018 zu gewährleisten und die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der gesamten Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) wie folgt freigegeben:
·zum 01.01.2018in Höhe von 25 %
·zum 01.04.2018in Höhe von 50 %
·zum 01.07.2018in Höhe von 75 %
·zum 01.10.2018in Höhe von 100 %
2.Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der Versorgungsumlage und der Versorgungsrücklage aufgrund der Fälligkeit der Zahlungen wie folgt freigegeben:
·zum 01.01.2018in Höhe von 50 %
·zum 01.04.2018in Höhe von 75 %
·zum 01.07.2018in Höhe von 100 %
3.Die Personalausgaben der budgetierten Einrichtungen werden zum 01.01.2018 zu 100 % freigegeben.
4.Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren als den in Ziffer 1 genannten Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.
5.Zur Begrenzung der Personalkostensteigerungen gilt die Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten unverändert weiter.
6.Das Personalreferat kann mit Zustimmung des Finanzreferates Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre zulassen, sofern die Planstelle zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unbedingt erforderlich ist.