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ALLRIS - Auszug

31.01.2018 - 4 Bürgerentscheid "Radentscheid" Beschluss über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

 

 

Stadtratsmitglied Weinsheimer beantragt Einzelabstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:11

Nein-Stimmen:27

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

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Beschluss

 

1.Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.Der Stadtrat beschließt zur Erledigung des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ gemäß Art. 18a Abs. 14 GO die folgenden Zielvorgaben verkehrspolitisch vorrangig zu verfolgen, damit möglichst viel davon umgesetzt werden kann:

 

Ziel 2: Fahrradgerechte und sichere City- und Schulwegrouten

(Die Stadt Bamberg entwickelt das Konzept der Fahrrad-City-Routen weiter und stattet ab einschließlich 2018 pro Jahr eine Cityroute mit eindeutiger Wegführung und Wegweisung aus. Die Anlage der Radverkehrsführung soll dabei durchgängig mindestens in Regelbreite, bevorzugt getrennt von anderen Verkehrsarten und nicht zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen.)

 

Ziel 3:Schutz für Rad fahrende an vielbefahrenen Hauptstraßen

(Die Stadt Bamberg stellt in ihrem Zuständigkeitsbereich an allen Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen - sofern nicht anderweitig, z. B. als Fahrradstraße, gelöst -  ab einschließlich 2018 pro Jahr zwei Kilometer beidseits verlaufende, zwei Meter breite reine Radverkehrsanlagen mit einem Puffer von einem Meter zu parkenden Kraftfahrzeugen her. Die Radverkehrsführung soll dabei getrennt von anderen Verkehrsarten erfolgen. Ist die Radverkehrsführung nur auf Fahrbahnniveau möglich, werden Schutzeinrichtungen nach dem Vorbild der sog. „protected bike lanes“ hergestellt. Die Herstellung der neuen Radverkehrsanlagen erfolgt nicht zu Lasten des ÖPNV oder des Fußverkehrs.)

 

Ziel 5: Drei Kreuzungen pro Jahr für alle sicherer machen

(Die Stadt Bamberg baut ab einschließlich 2018 jährlich mindestens drei der gefährlichsten Kreuzungen um und beseitigt Gefahrenquellen für zu Fuß Gehende und Radfahrende.

Mittels geeigneter Bürgerbeteiligung werden auch subjektiv unsichere Kreuzungen identifiziert und in den Aktionsplan aufgenommen. Nach jedem schweren Unfall mit Fahrradbeteiligung prüft die Stadt Bamberg, ob die Gestaltung der Kreuzung zu den Ursachen gezählt werden muss.

 

Falls ja, erfolgt innerhalb von sechs Monaten eine Beseitigung der Gefahren durch bauliche Maßnahmen oder Änderung der Verkehrsführung. Die Stadt Bamberg prüft in diesem Zusammenhang, ob das sogenannte „dutch junction design“ Anwendung finden kann.)

 

Ziel 6: 5.000 neue Fahrradparkplätze bis 2025

(Die Stadt Bamberg richtet im gesamten Stadtgebiet mindestens 5.000 weitere Fahrradabstellplätze bis zum Jahr 2025 ein. Bis Ende des Jahres 2018 entstehenden die ersten 1.000 neuen Radstellplätze. Die Radabstellplätze werden als Gehwege nicht verengende Fahrradbügel installiert, welche eine Sichtbeziehung zum nächsten Abstellplatz aufweisen. Die Verwaltung prüft die Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten. Die steigende Bedeutung von Lastenrädern und E-Bikes wird durch einen barrierefreien Zugang berücksichtigt.)

 

Ziel 8: Radschnellwege für den Pendlerverkehr

(Die Stadt Bamberg entwickelt mögliche Trassen für Radschnellwege. Die Stadt Bamberg bemüht sich um einen Dialog mit dem Landkreis Bamberg und den Nachbargemeinden, um die Trassen möglichst in die Nachbargemeinden weiterzuführen. Bis Ende des Jahres 2018 soll eine Trassenführung festgelegt sein, deren Umsetzung bis Ende des Jahres 2020 von der Stadt Bamberg in deren Zuständigkeitsbereich realisiert wird.)

 

Ziel 9: Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung

(Die Stadt Bamberg schafft die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür, dass die Inhalte der vorliegenden Ziele bestmöglich umgesetzt werden können. Werden von Bund oder Freistaat Förderprogramme für den Radverkehr ausgeschrieben, bewirbt sich die Stadt Bamberg zukünftig konsequent mit innovativen Ideen um diese Fördermittel.)

 

Ziel 10: Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren

(Die Stadt Bamberg fördert mit gezielten Kommunikationsmaßnahmen die Einsicht, dass alle von Radverkehrsförderung profitieren, weist mit speziellen Kampagnen auf sicherheitsrelevante Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmenden hin und stellt im Dialog mit dem Einzelhandel mittels Durchführung und Vorstellung von regelmäßigen Erhebungen die wirtschaftliche Bedeutung des Verkehrsmittels Fahrrad heraus. Die Stadt Bamberg verzichtet in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing zukünftig auf das Bewerben von Anreizprogrammen für den motorisierten Individualverkehr wie z. B. eine Parkkostenrückerstattung. Anreizprogramme für die Benutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes werden neu geschaffen. Der städtische Warentransport soll in Zukunft nach Möglichkeit auf Lastenfahrräder verlegt werden.)

 

3.Zur Umsetzung konkreter Maßnahmen bereits im Haushaltsjahr 2018 beschließt der Stadtrat - im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel - folgendes „Maßnahmen-Paket 2018“:

a)Image-Kampagne (Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

b)Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln/Fahrradparkplätzen (Ziel 6: „5.000 neue Fahrradparkplätze bis 2025“).

c)Ausweisung von neuen Fahrradstraßen (Ziel 2: „Fahrradgerechte und sicher City- und Schulwegrouten“).

d)Errichtung einer Radzählanlage (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“ und Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

e)Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an ausgewählten Kreuzungen, z.B. Anbringung von Rotmarkierungen für Radfahrer, Absenkung von Bordsteinen etc. (Ziel 5: „Drei Kreuzungen pro Jahr für alles sicherer machen“).

f)Antrag auf Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“ und Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

gUmsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“ (Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

h)„Runder Tisch“ zur künftigen Verkehrsführung Lange Straße unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“).

 

4.Die Mittel zur Förderung des Radverkehrs werden um 60.000,00 € zu Lasten der Haushaltsstelle 05200.63230 für die Durchführung von Bürgerentscheiden erhöht.

 

5.Die Verwaltung wird - vorbehaltlich der Klärung der Finanzierbarkeit - beauftragt, Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr im Rahmen eines noch konkret zu definierenden Projektes ab dem Jahr 2019 zu prüfen. Wünschenswert ist dabei die Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auf der Achse Schönleinsplatz - Wilhelmsplatz - Nürnberger Straße.

 

6.Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen zu prüfen, wie für die Jahre 2019 bis zunächst einschließlich 2023 ein, der Höhe nach noch zu definierendes jährliches „Budget“, zur Umsetzung weiterer Maßnahmen im Sinne der Fragestellung und Ziele des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ eingerichtet werden kann.

 

7.Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Vertreter der Initiative „Radentscheid Bamberg“ in die Beratungen zur Verwendung des jährlichen „Budgets“ einbezogen werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:28

Nein- Stimmen:10

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Anlagen zur Vorlage