20.03.2018 - 6 Ersatzneubau des Kinderhort Luise Scheppler zum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 20.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Der Bedarf von 40 Kindergartenplätzen und 20 Kinderhortplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für das Kinderhaus Luise Scheppler, Mittelbachstraße, 96052 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.
2.Die Betriebsträgerschaft für das Kinderhaus Luise Scheppler wird dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V. übertragen
3.Dem Bauträger der Maßnahme, der Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe in Höhe von 90% für den Kindergarten und in Höhe von 62,5% für den Kinderhort ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100% bei den Kindergartenplätzen und mit 100 % bei den Kinderhortplätzen, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal1.795.856,00 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für den Kindergarten und in Höhe von 62,5% für den Kinderhort.
4.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
5.Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme des Ersatzneubaus des bestehenden Kinderhortes Luise Scheppler, Mittelbachstraße 12, 96052 Bamberg durch die Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G. in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.
6.Dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V. wird ein Zuschuss zur monatlichen Nettomiete für diese Räumlichkeiten für die Dauer der Nutzung als Kinderhaus in Höhe von 3,00 €/m² erstattet. Anpassungen an Mietsteigerungen erfolgen im Verhältnis des Zuschusses zu den tatsächlichen Netto-Kaltmietkosten (46,875%).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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