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Inhalt
ALLRIS - Auszug

20.03.2018 - 5 Neufestsetzung der Parkgebührenordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Haupt

 

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Beschluss

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende

 

Verordnung

über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Bamberg

(Parkgebührenordnung)

 

vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist, in Verbindung mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Februar 2018 (GVBl. S. 68) geändert worden ist, folgende Verordnung:

 

 

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gebühren

§ 3 In-Kraft-Treten

 

§ 1

Geltungsbereich

 

Die Parkgebührenordnung gilt, soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen im Geltungsbereich eines Parkscheinautomatens zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, für das gesamte Stadtgebiet Bamberg.

 

§ 2

Gebühren

 

(1)Die Parkgebühr wird auf 0,50 Euro (Mindestgebühr) je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

 

(2)Abweichend von Abs. 1 betragen die Parkgebühren im Innenstadtbereich 0,50 Euro (Mindestgebühr) je angefangene 15 Minuten in folgenden Straßen und Plätzen:

 

 

Am Kranen

Kapuzinerstraße

Geyerswörthplatz

Katzenberg

Geyerswörthstraße

Lange Straße

Heinrichstraße

Promenadestraße

Heumarkt

Schönleinsplatz

Holzmarkt

Schranne

 

(3)Abweichend von Abs. 1 betragen die Parkgebühren im erweiterten Innenstadtbereich 0,50 Euro (Mindestgebühr) je angefangene 20 Minuten in folgenden Straßen und Plätzen:

 

Amalienstraße

Herzog-Max-Straße bis Hainstraße

Äußere Löwenstraße

 

Dr.-von-Schmitt-Straße

 

Franz-Ludwig-Straße

Willy-Lessing-Straße bis Heinrichsdamm

Friedrichstraße

 

Hainstraße

Schönleinsplatz bis Ottostraße

Heinrichsdamm

Willy-Lessing-Straße bis Marienbrücke

Herzog-Max-Straße

Friedrichstraße bis Amalienstraße

Josephstraße

 

Kunigundendamm

Luitpoldstraße bis Gabelsbergerstraße

Luisenstraße

 

Luitpoldstraße

 

Markusplatz

 

Obere Königstraße

 

Obere Sandstraße

 

Schillerplatz

 

Schützenstraße

Friedrichstraße bis Ottostraße

Theuerstadt

 

Untere Königstraße

 

Weide

 

Weidendamm (inkl. Dammkrone)

 

Wilhelmsplatz

 

 

 

(4)Die Höchstparkdauer ergibt sich aus den Hinweisen am jeweiligen Parkscheinautomaten.

(5)In den vorgenannten Parkzonen erfolgt die Abrechnung der Parkgebühren linear, soweit mehr als die Mindestgebühr entrichtet wird.

 

§ 3

In-Kraft-Treten

 

Diese Verordnung tritt am 01. Mai 2018  in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Bamberg vom 21. November 2016 außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage