"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

13.06.2018 - 3 Erweiterung des Sanierungsgebiets "St-Getreu-St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag:Herr Burr, Leiter Stadtplanungsamt

 

Reduzieren

Beschluss

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis. Vor der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen sind diese im jeweiligen Fachsenat zu behandeln.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

 

1. "Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 27.06.2018 folgende:

SATZUNG

zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des

Sanierungsgebietes "AX" - "St-Getreu-Straße"

 

 

§ 1 Erweiterung des Sanierungsgebietes

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "AX"- " St-Getreu-Straße " gemäß Beschluss des Stadtrates vom 26.10.2016, veröffentlicht im Mitteilungsblatt (Rathaus Journal) der Stadt Bamberg Nr. 23 vom 11.11.2016 wird wie folgt geändert:

Die in § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes dargestellte Geltungsbereich wird um das Gebiet der ehemaligen Benediktinerabtei "St. Michael" und den geschützten Landschaftsbestandteil "Michelsberger Gärten" erweitert. Der als Anlage beigefügte Plan des Stadtplanungsamtes vom 25.05.2018 wird Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal (Mitteilungsblatt) der Stadt Bamberg in Kraft."

 

2. Das Baureferat wird beauftragt,

 

·die Satzung mit folgendem Hinweis bekannt zu machen:

 

Hinweis:

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass

 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bamberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

·die Sanierungssatzung dem Grundbuchamt mitzuteilen um den Sanierungsvermerk an den in

diesem Gebiet gelegenen Grundstücken eintragen zu lassen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage