26.06.2018 - 7 Anpassung der Kostenrichtwerte im Kindertagesst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 26.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau des Kinderhaus Luise Scheppler, der Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % für die Kindergarten- und i. H. v. 62,5 % für die Kinderhortplätze ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 % bei den Kindergartenplätzen und mit 94,3 % bei den Kinderhortplätzen, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal1.912.601,00 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 % für den Kindergarten und in Höhe von 62,5 % für den Kinderhort.
2.Dem Bauträger der Maßnahme Neubau der Kindertagesstätte in der Dr.-Ida-Noddack-Straße, der Johanniter Unfallhilfe e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 %, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.102.314,00 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.
3.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.