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ALLRIS - Auszug

29.06.2010 - 6 1. Nachtragshaushaltsplan für den Vermögenshaus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.              Die Stadt Bamberg gewährt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für einen Zeitraum von 12 Jahren (beginnend ab 2012) jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € (Gesamtbetrag 600.000,00 €) zu den Zins- und Tilgungsleistungen des aufzunehmenden Darlehens in Höhe von 3,350 Mio. €.

 

2.              Die in der Anlage 2 zu VO/2010/1052-20 - „Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Haushaltsplan der von der Stadt Bamberg verwalteten König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010“ - aufgeführten Änderungen werden genehmigt, wobei über die Kreditaufnahme sowie die Haushaltsmittel grundsätzlich erst nach Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung durch die Regierung von Oberfranken verfügt werden kann.

 

3.              Die Nachtragshaushaltssatzung für die von der Stadt Bamberg verwaltete König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß Anlage 3 zu VO/2010/1052-20 beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig