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ALLRIS - Auszug

13.03.2019 - 4 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanieru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 27.03.2019 folgende:

 

„Satzung

über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „N“ - „Altes Krankenhaus“

§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Das aufzuhebende Sanierungsgebiet ergibt sich aus der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altes Krankenhaus“ vom 21.12.1983.

 

Flr. Nr. 2774

Flr. Nr. 2777/2

Flr. Nr. 2775

Flr. Nr. 2781

Flr. Nr. 2775/2 (Teilfläche)

Flr. Nr. 3273 / 2 (Teilfläche)

Flr. Nr. 2776

Flr. Nr. 3273 / 5

Flr. Nr. 2777

Flr. Nr. 3273 / 6

Flr. Nr. 2777/1

 

 

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „N“ mit der Bezeichnung „Altes Krankenhaus“ wird hiermit aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal der Stadt Bamberg in Kraft.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 21.12.1983 beschlossene und von der Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 09.07.1984, Nr. 420-5211/3-2/83 genehmigte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „N“ - „Altes Krankenhaus“, veröffentlicht im Mitteilungsblatt (heute Rathaus Journal) der Stadt Bamberg Nr.18 vom 31.08.1984 gegenstandslos.“

 

3.Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen:

Das Baureferat wird beauftragt,

         die Satzung bekannt zu machen

         die Aufhebung der Sanierungssatzung dem Grundbuchamt mitzuteilen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage