30.06.2010 - 9 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes "AU"-"Akt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 30.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferats zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
1. Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 30.06.2010 folgende:
Satzung
zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "AU"-"Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof"
§ 1 Erweiterung des Sanierungsgebietes
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "AU"-"Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof" gemäß Beschluss des Stadtrates vom 29.07.2009, veröffentlicht im Mitteilungsblatt (Rathaus Journal) der Stadt Bamberg Nr. 17 vom 14.08.2009 wird wie folgt geändert:
Die in § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes aufgeführten Flurnummern werden ergänzt um die Flurnummern 1116/2, 1116/6, 1117 und 1117/2 der Gemarkung Bamberg. Der als Anlage beigefügte Plan des Stadtplanungsamtes vom 23.06.2010 wird Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal (Mitteilungsblatt) der Stadt Bamberg in Kraft.