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Inhalt
ALLRIS - Auszug

08.05.2019 - 8 Abstandsflächen zwischen Gereuthstraße und Korn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beschließt folgende

 

Satzung der Stadt Bamberg über die Tiefe der Abstandsflächen

 

(Abstandsflächensatzung - AFS)

Vom 08. Mai 2019

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 6 Abs. 7 der Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden, folgende Satzung:

 

Inhaltsübersicht:

§ 1 Regelung abweichender Abstandsflächen

§ 2 Inkrafttreten

 

§ 1 Regelung abweichender Abstandsflächen

(1) In dem in Abs. 2 bezeichneten Gebiet wird abweichend von Art. 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 BayBO vorgesehen, dass

- die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m beträgt.

(2) Der räumliche Geltungsbereich diese Satzung ist im Plan in Anlage das Gebiet innerhalb der eingezeichneten Grenze. Der Plan in Anlage wird Teil der Satzung.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Rathausjournal der Stadt Bamberg in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage