08.05.2019 - 8 Abstandsflächen zwischen Gereuthstraße und Korn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2.Der Bau- und Werksenat beschließt folgende
Satzung der Stadt Bamberg über die Tiefe der Abstandsflächen
(Abstandsflächensatzung - AFS)
Vom 08. Mai 2019
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 6 Abs. 7 der Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden, folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Regelung abweichender Abstandsflächen
§ 2 Inkrafttreten
§ 1 Regelung abweichender Abstandsflächen
(1) In dem in Abs. 2 bezeichneten Gebiet wird abweichend von Art. 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 BayBO vorgesehen, dass
- die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m beträgt.
(2) Der räumliche Geltungsbereich diese Satzung ist im Plan in Anlage das Gebiet innerhalb der eingezeichneten Grenze. Der Plan in Anlage wird Teil der Satzung.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Rathausjournal der Stadt Bamberg in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,8 kB
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