30.06.2010 - 4 Nachtragshaushaltssatzung für die von der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 30.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
für die von der Stadt Bamberg verwaltete
König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung
für das Haushaltsjahr
2 0 1 0
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Einzelnachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden bei der
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 3.350.000 neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird von 2.930.450 auf 0 neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird nicht geändert.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.