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ALLRIS - Auszug

30.06.2010 - 4 Nachtragshaushaltssatzung für die von der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

 

für die von der Stadt Bamberg verwaltete

 

König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung

 

für das Haushaltsjahr

 

2 0 1 0

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Einzelnachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden bei der

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 3.350.000 € neu festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird von 2.930.450 € auf 0 € neu festgesetzt.

 

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird nicht geändert.

 

 

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig