14.07.2010 - 11 BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. G 10 A mit intergrie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtentwicklungssenates
- Gremium:
- Stadtentwicklungssenat
- Datum:
- Mi., 14.07.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Vortrag: Bauoberrat Lang, Herr Lösse, Herr OSullian
Der Antrag von Stadtratsmitglied Sowa
3. Der Stadtentwicklungssenat nimmt weitere Anregungen nach § 4a Abs. 3 BauGB auf und lässt sie planerisch einarbeiten. Es erfolgt eine eitere eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB. Insbesondere sind einzuarbeiten, die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wie die Bayernhafen GmbH, des Wasser- und Schifffahrtsamtes, des Stadtplanungsbeirates und die Stellungnahmen der Bürger in folgenden Bereichen:
- Planerische Sicherung der Lärmschutzforderungen
- Reduzierung der Baumasse (Reduzierung auf 4 Geschosse / 14 m Traufhöhe im WA und MI-Gebiet, Reduzierung der Kubaturen der Wohnbebauung H1 und H2 um 20 Prozent, Ersatzloser Wegfall der Baufenster G und E)
- Gestalterische Verbesserung (Keine Überkragung zulässig über dem Uferweg durch Wohnbebauung D1, D2, D3, Festlegung der Dachformen als begrüntes Flachdach / metallgedecktes Pultdach mit Sonnenkollektoren)
- Planerische Anpassung der Verkehrskonzeptes an das ergänzte Verkehrsgutachten von Mai 2010
4. Analog zur Mayerschen Gärtnerei wird im WA Gebiet ein Anteil von 10 Prozent sozialen Wohnungsbaus festgeschrieben.
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 2
Beschluss
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
3. Der Stadtentwicklungssenat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB keine weiteren Anregungen eingegangen sind.
4. Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund
a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020- 1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,
c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung
den Bebauungsplan Nr. G 10A vom 14.07.2010, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 14.07.2010