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ALLRIS - Auszug

29.04.2020 - 8 Bebauungsplanverfahren Nr. 46 P Vorhabenbezogen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferats zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3. Der Stadtrat beschließt aufgrund

 

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

 

 b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

 Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

 

c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.46 P, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 29.04.2020 als Satzung sowie die Begründung vom 29.04.2020 und die Vorhabenpläne vom 29.04.2020 mit Durchführungsvertrag.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage