29.04.2020 - 2 Verfügungen nach Art. 37 Abs. 3 GO
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 29.04.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Vollsitzung
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 29.01.2020 Kenntnis:
Frau Evelyn Strauch ist aus dem Wahlvorschlag 03 = Freie Wähler bei der Stadtratswahl 2014 die nächste Listennachfolgerin. Nach Art. 48 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) tritt sie an Stelle des verstorbenen Stadtratsmitglieds Wußmann. Frau Evelyn Strauch wird hiermit als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Stadtratsmitgliedes Wolfgang Wußmann, als neues Kollegialmitglied berufen.
Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 10.02.2020 Kenntnis:
Frau Eveyln Strauch ist am 29.01.20210 aus dem Wahlvorschlag 03 = Freie Wähler als Stadtratsmitglied vereidigt worden. Nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO kann die Stadtratsfraktion Bamberger Allianz Frau Strauch für das verstorbene Stadtratsmitglied Wußmann für den Personal- und den Kultursenat vorschlagen. Da dieser Fraktionsvorschlag rechtlich zulässig und binden ist, wird Frau Strauch als Mitglied für den Personalsenat am 31.03.2020 und für den Kultursenat am 23.04.2020 berufen.
Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 29.01.2020 Kenntnis:
1. Es werden folgende Mittel im BR 710 überplanmäßig bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
74000.63000 | Sonstiger Betriebsaufwand | 632.830 € | 637.830 € |
2. Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Minderung | neuer Ansatz |
90100.04100 | Schlüsselzuweisung | 632.830 € | 29.322.830 € |
3. Die Mittel werden sofort freigegeben.
Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 20.04.2020 Kenntnis:
1. Dem Bauträger der Maßnahme, dem Kath. Bildungszentrum am Oberen Stephansberg wird, unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe durch die Regierung von Oberfranken mit 90% bzw. 62,5% der förderfähigen Kosten, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten zu den neuen Plätzen und mit 78,8% zu den Bestandsplätzen gewährt,
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 1.521.326,00 €
2. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 29.01.2020 Kenntnis:
1. Dem Bauträger der Maßnahme, der Kath. Filialkirchenstiftung St. Urban wird, unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe durch die Regierung von Oberfranken mit 90% bzw. 62,5% der förderfähigen Kosten, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten gewährt,
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 2.253.630,00 €
2. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.