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ALLRIS - Auszug

21.07.2020 - 9 Besondere stiftische Zuwendungen für Personal i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

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Beschluss

 

1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Finanzsenat stimmt der geschilderten Vorgehensweise zu.

 

Die Kosten in Höhe von insgesamt 100.000,-- € werden durch Entnahmen aus den freien Rücklagen der Stiftungen wie folgt gedeckt.

 

Antonistift-Stiftung     15.000 €

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung   22.064 € 

Edgar-Wolf'sche Stiftung   42.317 €

Hauptmann-Max-Beckstein Stiftung     4.557 €

Schwesternhaus-Stiftung   16.062 €

Summe               100.000 €

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig