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ALLRIS - Auszug

22.07.2020 - 13 Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Rege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung

 

der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen

 

Gemeindeverfassungsrechts

 

(Ortssatzung)

 

 

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

 

§1

 

Die Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Ortssatzung) vom 06. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 3 Abs. 2 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:

 

„c) Der/Die Fraktionsvorsitzende jeder Stadtratsfraktion erhält eine dreifache Aufwandsentschädigung gemäß Buchstabe a). Der/Die Sprecher/in jeder für alle 12er Senate gebildete Ausschussgemeinschaft erhält eine zweifache Aufwandsentschädigung gemäß Buchstabe a)."

 

 

§ 2

 

 

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2020 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig 

 

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Anlagen zur Vorlage