22.07.2020 - 13 Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Rege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 22.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung
der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
(Ortssatzung)
vom
Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
§1
Die Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Ortssatzung) vom 06. Mai 2020 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
„c) Der/Die Fraktionsvorsitzende jeder Stadtratsfraktion erhält eine dreifache Aufwandsentschädigung gemäß Buchstabe a). Der/Die Sprecher/in jeder für alle 12er Senate gebildete Ausschussgemeinschaft erhält eine zweifache Aufwandsentschädigung gemäß Buchstabe a)."
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Juni 2020 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,6 kB
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