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ALLRIS - Auszug

22.07.2020 - 14 Änderung der Satzungen der Volkshochschule und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Musikschule:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung für die Musikschule Bamberg

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S.737) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§1

 

Die Satzung für die Musikschule Bamberg vom 12.04.2019 wird wie folgt geändert:

 

 § 12 Abs. 3(Kuratorium) erhält folgende Fassung:

 

 Dem Kuratorium gehören an:

 

 - der Kulturreferent / die Kulturreferentin der Stadt Bamberg

- je ein Sprecher / eine Sprecherin der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften

 - die Leitung der Musikschule

 - der / die Vorsitzende des Fördervereins Städtische Musikschule Bamberg e.V.

 - zwei Vertreter / Vertreterinnen der Musikschullehrkräfte

 - zwei Vertreter / Vertreterinnen der Elternschaft

 - zwei Vertreter / Vertreterinnen der Schülerschaft

 

 Die Leitung der Musikschule unterstützt den Stadtrat bei der Berufung von Vertretern für das

 Kuratorium durch Unterbreitung geeigneter Vorschläge.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.August 2020 in Kraft

 

 

2. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Volkshochschule:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule Bamberg Stadt

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S.737) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§1

 

Die Satzung für die Volkshochschule Bamberg Stadt vom 10.08.1976 wird wie folgt geändert:

 

 § 4 (Kuratorium) Abs. (4) erhält folgende Fassung:

 

 Zu den Sitzungen des Kuratoriums sind der Oberbürgermeister, der Kulturreferent und der Leiter der Volkshochschule sowie je ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften einzuladen.

 

§2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.August 2020 in Kraft.

 

 

 3. Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für das Theaterkuratorium vom 14.05.1971 wie folgt:

 

 § 2  Nr. 1 erhält folgende Fassung:

 

 Dem Theaterkuratorium gehören als Mitglieder an:

 a) Der/die Kulturreferent (in) der Stadt als Vorsitzende(r)

 b) Je ein(e) Vertreter(in) der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften im Stadtrat

 c) Der/die Intendant(in) des Theaters

 d) Je ein(e) Vertreter(in) der Besucherorganisationen.

 

Die Änderung tritt nach dem rechtskräftigen Beschluss des Stadtrates in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig 

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Anlagen zur Vorlage