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ALLRIS - Auszug

22.07.2020 - 4 Bahnausbau Bamberg: Verlangen der Stadt zu Kr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag der Stadtverwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt im Planfeststellungsverfahren VDE 8.1 für den Planfeststellungsabschnitt 22 folgende Verlangen in Bezug auf die genannten Kreuzungen VDE 8.1:

 

2.1 Eisenbahnüberführung (EÜ) Stadtwald-Querung Bahn-km 57,711

 

- Die Stadt Bamberg verlangt anstelle des geplanten Wildtierdurchlasses den Bau einer „Grünbrücke mit Verkehrsweg" als Dammbauwerk mit Rahmenkonstruktion über die Bahn.

- Die Breite im Querungsbereich beträgt ca. 14 Meter als überschüttetes Bauwerk mit Bepflanzung sowie einer Längsneigung des Weges von 12 Prozent.

 

2.2 EÜ Forchheimer Straße

 

- Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 6,50 Meter sowie Gehwege von 1,80 Meter und Radwege von 2,00 Meter jeweils beidseitig. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind mit auszubilden.

- Die Stadt Bamberg verlangt, dass die Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung hinab geführt werden.

- Im südlichen Brückenwiderlager ist die Treppenanlage für die 3. Zuwegung „Brose-Arena" zur Anbindung des S-Bahn-Haltepunktes Bamberg Süd zu integrieren.

- Die Straßenachse bleibt in der Bestandslage mit symmetrischen Querschnitt.

 

2.3 EÜ Nürnberger/Geisfelder Straße

 

- Die Stadt Bamberg verlangt anstelle der bisherigen Eisenbahnüberführung als Ersatz eine „Rechtwinklige Querung südlich des Bestandes mit Ost- und West-Kreisel" (Abstand der neuen EÜ von der alten ca. 75 m auf der Achse der Einmündung Hedwigstraße).

- Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 4,00 Meter sowie eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter und beidseitig Geh-/Radwege von je 4,50 Meter. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

- Die Stadt Bamberg verlangt, dass die Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung hinab geführt werden.

 

2.4 Straßenüberführung (SÜ) Pfisterbrücke

 

- Die Stadt Bamberg verlangt zu den bereits genannten bauliche Anforderungen an die Bauwerksgeometrie zusätzlich die Berücksichtigung von Rückhaltesystemen. Durch die Anordnung von Schutzplanken als Abkommensschutz zwischen Straße und Geh-/Radweg dürfen die bereits formulierten Breiten von Fahrbahn, Rad- und Gehweg nicht vermindert werden.

 

2.5 Eisenbahnüberführung (EÜ) Zollnerstraße

 

- Die Stadt Bamberg verlangt weiterhin direkte Treppenzugänge zu den Bahnsteigen aus der Unterführung zu berücksichtigen.

 

2.6 Straßenüberführung (SÜ) Kronacher Straße

 

- Die Stadt Bamberg verlangt zu den bereits genannten bauliche Anforderungen an die Bauwerksgeometrie zusätzlich die Berücksichtigung von Rückhaltesystemen. Durch die Anordnung von Schutzplanken als Abkommensschutz zwischen Straße und Geh-/Radweg dürfen die bereits formulierten Breiten von Fahrbahn, Rad- und Gehweg nicht vermindert werden.

 

2.7 

EÜ Gleisdreieck

 

- Die Stadt Bamberg verlangt anstelle des bisherigen Bahnübergangs „Anrufschranke" die Neuanlage einer Eisenbahnüberführung.

- Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 3,50 Meter.

- Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 6,00 Meter.

 

3. Die Stadt Bamberg verlangt grundsätzlich für alle bahnquerenden Bauwerke (Eisenbahn- wie Straßenüberführungen):

 

- Hinsichtlich der resultierenden Rampenneigungen ist das Verhältnis von Überbauhöhe (zwischen Unterkante Brückenbauwerk und Gleisniveau) und technisch-statischen Lösungen bestmöglich auszunutzen. Dabei sollen für Gehwege maximale Steigungen von 6 Prozent, für Fahrbahnen maximale Steigungen von 8 Prozent (Ausnahme: Ziffer 2.1 Stadtwald-Querung) nicht überschritten werden.

- Im Zuge der Planung ist eine angemessene Gestaltungsqualität anzustreben.

- Im Zusammenhang mit den Eisenbahnüberführungen ist auf eine angemessene Beleuchtung und auf die Hinführung des Radverkehrs ins Sichtfeld der Kreuzungen besonders zu achten.

 

4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Verlangen aus Ziffer 2 und 3 gegenüber dem Vorhabenträger und gegenüber der Genehmigungsbehörde einzubringen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 40

Nein- Stimmen: 4 (Köhler, Schiffers, Tscherner, Weichlein)

 

Stadtratsmitglied Tscherner beantragt namentliche Abstimmung.

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Realisierung