22.07.2020 - 15 Satzungsänderung für den Beirat für Menschen mi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 22.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt folgende Änderungssatzung:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für
Menschen mit Behinderung
vom
Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden in Verbindung mit dem Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl. S. 419, BayRS 805-9-A), das zuletzt durch § 1 Abs. 359 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Stadt Bamberg über den Beirat für Menschen mit Behinderung vom 04. August 2004 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 13.08.2004 Nr. 17) wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
„§ 4 Zusammensetzung
(1) Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
10 Vertreter der Arge Bamberger Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behinderter Menschen e.V. Davon sind verpflichtend zu benennen jeweils mindestens
- 1 mobilitätsbehinderte Person,
- 1 chronisch kranke Person,
- 1 blinde bzw. sehgeschädigte Person,
- 1 hörgeschädigte Person
- sowie der/die Vorsitzende der Arge Bamberger Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behinderter Menschen e.V.
Weitere Mitglieder sind
- 1 psychisch behinderte Person,
1 Vertreter der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V.,
1 Vertreter des VdK,
- 1 Vertreter der Wohlfahrtsverbände,
- je ein Mitglied jeder Fraktion und jeder Ausschussgemeinschaft des Stadtrates Bamberg."
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
720,1 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
60,5 kB
|