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ALLRIS - Auszug

22.09.2010 - 3 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "AP...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Bauoberrat Beese, Berufsm. Stadtrat Zistl-Schlingmann

 

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Beschluss

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Sachstandsbericht und dessen Ergebnis des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 28.07.2010 folgende:

„Satzung

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „AP“ – „Schulplatz-Hölle“

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher bezeichneten Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert bzw. umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 2,2 ha umfassende Gebiet wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.07.2010 hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „AP“ – „Schulplatz-Hölle“.

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 29.06.2010 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Das Sanierungsgebiet besteht im Einzelnen aus folgenden Grundstücken bzw. Teilen von Grundstücken (T) der Gemarkung Bamberg:
 

2010/2 (T)

2287

2302/1

2567

2272/2

2287/2

2304/2

2568

2276

2287/3

2305

2569

2277

2288

2305/2

2570

2278

2290

2306

2571

2279

2291

2306/2

2572

2280

2292

2307

2573

2281

2295

2308

2574

2282

2296

2308/2

2575

2282/2

2297

2334

2576

2282/3

2298/5

2334/2

2577

2283

2299

2339

2579

2284

2300

2340

2580

2285

2301

2341/2 (T)

2616/3 (T)

2286

2302

2566/2 (T)

 

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnittes des Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.

§ 3 Genehmigungsverfahren

§ 144 BauGB findet keine Anwendung.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg in Kraft.“

 

3.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

a)              Die Laufzeit des Sanierungsgebietes ist bis zum 31.12.2016               vorgesehen.

b)              Eine Entscheidung über die Durchführung von Einzelmaßnahmen               ist mit diesem Beschluss nicht getroffen.

4.              Das Baureferat wird beauftragt,

·         die Satzung mit folgendem Hinweis bekannt zu machen:

 

Hinweis:


Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass

1.              eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.              nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bamberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

Nr. 3 Buchst. b) erfolgt auf Antrag von Stadtratsmitglied Lauer.