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ALLRIS - Auszug

10.11.2020 - 2 Neue Rechtsform für den Betrieb des Bamberger S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

Stadtratsmitglied Kettner beantragt den Sitzungsvortrag in die zweite Lesung zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  1

Nein-Stimmen: 12

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Auf Antrag der Verwaltung ergeht folgender Beschluss:

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der geschilderten Vorgehensweise zur Umwandlung des Schlacht- und Viehhofes Bamberg in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird zugestimmt.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Schlacht- und Viehhof Bamberg mitWirkung zum 1.7.2020 00:00 Uhr auf eine neu zu gründende Schlachthof Bamberg GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten mit folgender Maßgabe auszugliedern (§§ 168 ff.,123 ff. UmwG):

 

a)    Die Stadt Bamberg überträgt das gesamte Unternehmen „Schlacht- und Viehhof Bamberg“mit allen Aktiva und Passiva als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten auf die durch die Ausgliederung entstehende Schlachthof Bamberg GmbH gegen Gewährung der Geschäftsanteile Nr. 1 bis Nr. 25.000 an der neugegründeten Gesellschaft. Die Stadt Bamberg ist alleinige Gesellschafterin zu 100%. Das Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft beträgt 25.000 Euro.

 

b)   Neben den neuen Gesellschaftsrechten kann der Stadt Bamberg für die Vermögensübertragung eine Darlehensforderung in Höhe von bis zu 25% des Buchwertes des eingebrachten Betriebsvermögens gewährt werden (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG).

 

c)    Die Ausgliederung erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung für die Schlachthof Bamberg GmbH ab dem 1.7.2020 00:00 Uhr. Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Handlungen und Geschäfte der Stadt Bamberg bezogen auf den Betrieb des Schlachthofes als für Rechnung der Schlachthof Bamberg GmbH vorgenommen.

 

d)   Der Abschluss des BgA Schlachthof zum 30.06.2020 wird gemäß Anlage 2 festgestellt.

 

e)    Dem vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen sowie Änderungen aufgrund kommunalrechtlicher, steuerrechtlicher und notarieller Vorgaben dürfen vorgenommen werden.

 

f)     Als Gründungsgeschäftsführer der Schlachthof Bamberg GmbH wird Herr JanWerle-Emler bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Schlachthof Bamberg GmbH entsprechend abzustimmen.

 

g)   Die Entschädigung für die Aufsichtsratsmitglieder der Schachthof Bamberg GmbH wird auf 100,- Euro pro wahrgenommener Aufsichtsratssitzung festgesetzt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Schlachthof Bamberg GmbH entsprechend abzustimmen.

 

h)   Als Abschlussprüfer wird die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg gewählt. Der Prüfungsauftrag ist um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG zu erweitern.

 

i)     Die Ausgliederung erfolgt durch notariell zu beurkundenden Beschluss der Stadt Bamberg und entfaltet ihre rechtliche Wirkung mit Eintragung im Handelsregister. Eine Eintragung im Handelsregister bis zum 31.12.2020 wird angestrebt.

 

  1. Die Schlachthof Bamberg GmbH wird in das Liquiditätsmanagement im Konzern Stadt Bamberg aufgenommen. Etwaige handelsrechtliche Verluste der Schlachthof Bamberg GmbH dürfen durch die Stadt Bamberg ausgeglichen werden. Der Schlachthof Bamberg GmbH dürfen im kommunalrechtlich zulässigen Rahmen Bürgschaften seitens der Stadt Bamberg gewährt werden.

 

  1. Der Aufsichtsrat initiiert zu Beginn seiner Amtszeit ein Strategieentwicklungsprojekt mit der Zielsetzung, für den Schlachthof ergebnisoffene Szenarien zu entwickeln, mit welcher Ausrichtung (insbesondere angestrebte Größe) und unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Stadt Bamberg den Schlachthof in Zukunft betreiben wird. Die Szenarien sind quantitativ zu bewerten und einer Risikobewertung zu unterziehen. Der Abschlussbericht ist dem Finanzsenat bis zum 30.6.2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Geschäftsführung der Schlachthof Bamberg GmbH, einen Haustarifvertrag für die Beschäftigten der Gesellschaft auszuhandeln. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.11.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen: 1

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Anlagen zur Vorlage