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ALLRIS - Auszug

02.12.2020 - 6 Haushaltsberatungen 2021 Vollzug der Verwaltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen - Verwaltungshaushalte - r das Haushaltsjahr 2021 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze,

a) die als Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ im Haushaltsplan der Stiftungen mit EA“ ausgewiesen sind und

 

b) die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 2 KommHV-Kameralistik“ im Haushaltsplan der Stiftungen mit „ÜB“ ausgewiesen sind,

 

gesperrt bis zur

öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung.

 

 

2. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind

 

a) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;

 

b) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, die zur Erfüllung des Stiftungszweckes vorgesehen sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;

 

c) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen

 aa) 93161.50300 Einmalige Instandhaltung der Mietwohn-

    gebäude: Freigabe  100 % 

 bb) 93250.50310 Unterhalt und Instandsetzung an stiftischen

    Gebäuden und in der Kirche: Freigabe   50 %

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle vorzeitig einzelne Haushaltsstellen teilweise oder auch vollständig freizugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig