"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

02.12.2020 - 23 Neufassung der Satzung über die Festsetzung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

Die Stadtratsfraktion Bali-Die PARTEI stellt folgenden Antrag:

"Haushaltsberatungen 2021 - Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle Grupp.Nr. 001 - Grundsteuer B

Keine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B"

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  1

Nein-Stimmen: 12

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Reduzieren

Beschluss

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Satzung zu beschließen:

 

 

 

Satzung

über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern

(Hebesatzsatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist sowie des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Gesetz vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1875) geändert worden ist und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

Hebesätze

 

 Die Abgabesätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1.    Grundsteuer

 

a)      r die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft  300 v. H.

(Grundsteuer A)

 

b) r die Grundstücke     535 v. H.

  (Grundsteuer B)

 

2. Gewerbesteuer       390 v. H.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern vom 14.12.2018 außer Kraft.

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig