20.01.2021 - 2 Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 01....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 20.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung des Bau- und Werksenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 Baureferat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis
2. Der Bau- und Werksenat beschließt folgende
Satzung der Stadt Bamberg über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
(AFS vom 20. Januar 2021)
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBL. S. 588, BayRS 2132-1-B) die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1 Geltungsbereich
Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
§ 2 Abstandsflächentiefe
Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außer
1. in Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten im Sinne der Bau NVO
2. im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB
1 H, mindestens jedoch 3 m (H = Wandhöhe im Sinne der BayBO).
Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.
§ 3 Bebauungspläne
Abweichende, in Bebauungsplänen oder anderen Abstandsflächensatzungen festgesetzte Abstandsregeln bleiben unberührt.
Ist in Bebauungsplänen festgesetzt, dass die Abstandsflächen-Regelungen der BayBO einzuhalten sind, so gelten die Regelungen der hier vorliegenden Satzung.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1.Februar 2021 in Kraft.
3. Der Bau- und Werksenat beauftagt die Verwaltung, eine weitere Ausdifferenzierung stadtteilspezifischer Abstandsflächensatzungen zu erarbeiten, mit dem Ziel vermehrte Nahverdichtungsmöglichkeiten zu realisieren.
4. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.01.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß b ehandelt.