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ALLRIS - Auszug

10.02.2021 - 8 Änderung der Satzung über die Herstellung und B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1.  Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.  Der Bau- und Werksenat beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung -StS-)

 

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung -StS-) vom 11. August 2014 (veröffentlicht im Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 29.08.2014 - Nr. 18) wird wie folgt geändert:

 

§ 6 wird wie folgt geändert:

 

a) In Abs. 1 wird der Betrag „60,00 €“ durch „75,00 €“ ersetzt.

 

b) In Abs.4 wird der Betrag „15.000,00 €“ durch „20.000,00 €“ ersetzt.

 

c) In Abs. 6 wird der Betrag „400,00 €“ durch „500,00 €“ ersetzt.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft.

 

3.  Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung nach Bekanntmachung der Änderungssatzung eine konsolidierte Lesefassung der geänderten Satzung im Internet bereitzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 10

Nein- Stimmen: 3