10.02.2021 - 8 Änderung der Satzung über die Herstellung und B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 10.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung des Bau- und Werksenates
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung -StS-)
vom
Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung -StS-) vom 11. August 2014 (veröffentlicht im Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 29.08.2014 - Nr. 18) wird wie folgt geändert:
§ 6 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird der Betrag „60,00 €“ durch „75,00 €“ ersetzt.
b) In Abs.4 wird der Betrag „15.000,00 €“ durch „20.000,00 €“ ersetzt.
c) In Abs. 6 wird der Betrag „400,00 €“ durch „500,00 €“ ersetzt.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft.
3. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung nach Bekanntmachung der Änderungssatzung eine konsolidierte Lesefassung der geänderten Satzung im Internet bereitzustellen.